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Vorsicht bei Markennamen

18. August 2010 von Jochen

Schon seit längerer Zeit sorgen Markennamen im Zusammenhang mit dem Thema Online-Marketing immer wieder für Gesprächsstoff. Ganz egal ob SEO oder SEM: In beiden Bereichen sind Leute schon in Fallen getreten und haben sich saftige Abmahnungen eingefangen.

Zuletzt sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) für Gesprächsstoff dieser Art. Es ging um den Versendhändler Pearl, der auf einen Markennamen rankte. Der Rechteinhaber konnte vor Gericht einen Erfolg verzeichnen, weshalb viele SEOs aufgeschreckt sind.

Wie der seojurist meint, ist jedoch alles halb so wild. Nicht die bloße Verwendung des Markennamens hat zum Urteil geführt, bei welchem der Händler verlor. Vielmehr geht es um den Gesamtzusammenhang. Die Details an dieser Stelle zu verdeutlichen, wäre viel zu umfassend. Deshalb raten wir dazu, einfach mal den Artikel von seojurist zu lesen. Dort werden die Hintergründe relativ gut erklärt.

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