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Beschlagnahmte Rechner: Nutzungsausfall kann geltend gemacht werden

12. Juli 2010 von Jochen

Am heutigen Tag macht ein großes Thema in der Blogsphäre die Runde: Es geht um die Geltendmachung von Nutzungsausfall, wenn der eigene Computer beschlagnahmt wurde.

Es ist schon beeindruckend, wie viele Blogs über dieses Thema berichten. Da muss man sich doch ernsthaft fragen, wie viele Blogger es gibt, die mit diesem Thema in direkter Verbindung stehen bzw. die schon einmal im Mittelpunkt einer Hausdurchsuchung gestanden haben und deren Hardware in deren Rahmen beschlagnahmt wurde.

Falls einem dies passieren sollte, ist es zweifelsfrei hilfreich, nicht mit einer baldigen Herausgabe der Hardware zu rechnen. Da können schnell mehrere Monate bzw. teilweise sogar Jahre ins Land ziehen. Daher ist es in den meisten Fällen wohl am besten, sich einfach gleich einen neuen Computer zu kaufen. Dürfte ja eigentlich kein Problem sein: Aktuelle PC-Hardware ist heutzutage schon sehr günstig zu haben – schließlich muss es ja nicht unbedingt ein schöner aber dafür teurer Apple Rechner sein.

Zurück zum Nutzungsausfall: Eine Frau ist es gelungen, vor dem OLG München einen kleinen Sieg davon zu tragen. Sie konnte einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe erlangen, um somit einen Nutzungsausfall (ihr privater Laptop wurde beschlagnahmt) geltend zu machen –denn dazu muss sie erst einmal vor Gericht gehen. Alles in allem würden ihr gut 170 Euro zu stehen. Da fragt man sich, ob sich dieser Aufwand für die Justiz lohnt. Schon allein das Verfahren zur Klärung der Frage, ob Prozesskostenhilfe gerechtfertig ist, dürfte deutlich mehr Geld gekostet haben.

Dass sich aufgrund dieses Falles die Rahmenbedingungen ändern bzw. Hardware schneller herausgegeben wird, glaube ich allerdings nicht. Am besten wird es wohl trotzdem sein, nicht abzuwarten, sondern gleich neue Hardware zu kaufen.

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