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Neues Urteil: Rundfunkgebühr bei Internet-PCs nicht zulässig

23. Dezember 2009 von Jochen

Die Erhebung von Rundfunkgebühren für die Nutzung von internetfähigen Computern hat schon häufig für Schlagzeilen gesorgt. Ein neues Gerichtsurteil kurbelt die Diskussion wieder an.

Wie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden hat, ist die Rundfunkgebühr für die Nutzung von Internet-PCs nicht zulässig. Eine Übersetzerin hatte gegen die GEZ geklagt, weil sie nicht dazu bereit gewesen ist, für ihren beruflich / gewerblich genutzten Internet-PC die Rundfunkgebühr zu bezahlen.

Das Gericht hat der Frau nun Recht gegeben: Das Streamingangebot des NDR (der Wohnsitz der Klägerin befindet sich im Kreis Goslar) würde nicht ausreichend bemessen sein, um die Erhebung der Gebühren zu rechtfertigen.

Leider hat das Gericht ausschließlich auf das Angebot des Senders geachtet und nicht auf die Tatsache, dass der PC der Klägerin beruflich genutzt wird. Dies könnte bedeuten, dass die Erhebung der Gebühr rechts wird, sollte der Sender sein Angebot ausbauen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem soll der NDR angekündigt haben, Berufung einlegen zu wollen.

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