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.AT-Domains um den Markenschutz zu umgehen?

6. Mai 2009 von Jochen

Bei der Suche Domainnamen hat man es nicht immer einfach – schon gar nicht wenn man markenrechtlich geschützte Namen und Begriffe verwenden wenden möchte, deren Rechte nicht bei einem selbst liegen. In solch einem Fall hat man unter Umständen schnell die Anwälte am Hals.

Umso überraschender ist ein Urteil aus Österreich. Wie heise berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Verwendung eines Markennamen in einer Webadresse durchaus zulässig ist – auch wenn man nicht die Rechte am Markennamen hält. Weil das Urteil in letzter Instanz gesprochen wurde, dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf das Domaingeschäft haben.

Allerdings wird dies noch lange kein Freischein sein, um sich kurzerhand tolle .AT-Domains zu sichern – insbesondere wenn sich der eigene Wohnsitz oder Geschäftssitz nicht in Österreich befindet. Außerdem begründete der OGH den Richterspruch mit der Tatsache, dass in diesem Fall eine deutliche Abgrenzung vorliegt und die Domain somit nicht mit der Domain des Markenrechtsinhabers verwechselt werden kann.

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