Foren-Haftung: Betreiber können aufatmen
23. März 2009 von JochenGute Nachrichten für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein Urteil gesprochen, welches die Haftung für nicht selbst verfasste Inhalte entschärft.
Das Gericht hat festgestellt, dass Forenbetreiber nicht für sämtliche Inhalte haften können, die auf ihren Seiten veröffentlichen werden (sofern diese nicht aus der eigenen Feder stammen) – eine umfassende Kontrolle sei auch gar nicht immer möglich. Stattdessen könne der Forenbetreiber lediglich eingeschränkt (gerade bei kommerziellen Seiten gilt es aufzupassen) haften.
In diesem Verfahren klagten die Betreiber von “Marions Kochbuch” gegen einen Forenbetreiber. In dessen Forum hatte ein User ein nicht-lizenziertes Bild verwendet. Darauf hin schaltete der Rechteinhaber seinen Anwalt ein ließ eine Abmahnung verfassen. Das Gericht entschied, dass der Beklagte die mit der Abmahnung erbundenen Kosten nicht tragen muss.