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Die Pflichten nach erfolgter Gewerbeanmeldung

29. November 2008 von Jochen

Zu Beginn dieser Woche wurde hier im Blog auf die Problematik mit der Gewerbeanmeldung bei der Erzielung von Online-Einnnahmen hingewiesen. Heute wird aufgezeigt, wie man die Anmeldung vornimmt und welche Pflichten diese mit sich bringt.

Im Grunde genommen ist es ganz einfach, ein Gewerbe anzumelden. Ein kurzer Besuch auf dem Rathaus bzw. auf dem Gewerbeamt reicht im Normalfall aus um eine Gewerbezulassung zu erhalten. Je nach Stadt oder Gemeinde liegen die Kosten für diesen Verwaltungsakt zwischen rund 20 bis 50 Euro.

Sobald das Gewerbe angemeldet wurde, kann man im Internet richtig loslegen und Geld verdienen. Fortan werden die Einnahmen mit Erlaubnis vom Staat verdient und man ist dazu berechtigt, eigene Rechnungen auszustellen. Dies hat aber auch zur Folge, dass man einigen Verpflichtungen unterliegt.

Wer die Gewerbeanmeldung vollzogen hat, verpflichtet sich gegenüber den Finanzbehörden einen Jahresabschluss seines Gewerbes zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, auf welche Höhe sich Gewinn oder Verlust belaufen. Je nach Umsatz oder Rechtsform des Unternehmens muss eine Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden.

Des Weiteren ist es erforderlich, so genannte Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben: Das Finanzamt möchte wissen, wie viel Umsatzsteuer eingenommen und wie viel Vorsteuer abgeführt wurde – je nach Situation muss man unmittelbar die Umsatzsteuer abführen oder man erhält eine Erstattung.

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