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Geld verdienen im Internet: Vorsicht bei fehlender Gewerbeanmeldung

25. November 2008 von Jochen

Da es vergleichsweise einfach ist, Geld im Internet zu verdienen bzw. sich zumindest ein kleines Nebeneinkommen aufzubauen, werden immer mehr Blogs angelegt und mit Werbung befĂĽllt.

Allerdings sind sich viele Blogger und Webmaster nicht der Tatsache bewusst, dass die Vermarktung ihrer Webprojekte einer gewerblichen Tätigkeit entspricht (auch wenn man noch nicht volljährig ist). Dies hat zur Folge, dass es relativ schnell zu Gesetzesverstößen kommen kann. Da wäre zunächst einmal die Ausübung eines Gewerbes ohne vorheriger Gewerbeanmeldung, die vom Vater Staat gar nicht gern gesehen wird. Noch viel schlimmer steht es um die Erzielung von Einnahmen, die von vielen Webmastern im Rahmen der Steuererklärung nicht angegeben werden. Je nach Einzelfall begeht man hier bereits Steuerhinterziehung – eine Straftat, die gerade in Deutschland mit hohen Strafen geahndet wird.

Daher kann allen Bloggern nur geraten werden, dieses Thema nicht zu verdrängen, sondern sich zu informieren und anschließend zu handeln. Zwar mögen die Einnahmen eine ganze Weile lang fließen und das Finanzamt davon nichts mitbekommen, doch irgendwann kommt es eben doch heraus (auch Affiliate-Netzwerke müssen sich Steuerprüfungen unterziehen) und dann steckt man in ernsthaften Schwierigkeiten – zumal in Deutschland gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (ganz wie beim Impressum).

Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, werde ich im nächsten Beitrag näher auf das Thema Gewerbeanmeldung eingehen. Ich werde aufzeigen, wie man hierbei vorgehen kann und welche Folgen die Anmeldung eines Gewerbes nach sich zieht bzw. was da so alles auf einen zukommt.

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