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Blogger und die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

29. Oktober 2008 von Jochen

Es war Mitte vergangener Woche, als die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen verabschiedet wurde und nun zahlreiche Blogger dazu zwingt, ihren Content bei der Deutschen Nationalbibliothek einzureichen.

In den ersten Tagen nach Bekanntgabe dieser Nachricht, ging ein Raunen durch die Blogsphäre, da sich vergleichsweise wenige Blogger dafür begeistern können, ihren Webcontent in PDF Dokumente umzuwandeln und dann an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden.

Inzwischen scheint ein wenig Ruhe eingekehrt zu sein und es konnten einige interessante Erkenntnisse gewonnen werden. So steht zum Bespiel fest, dass noch niemand genau weiß, wer seine Inhalte nun einreichen muss und ab welchem Zeitpunkt dies zu erfolgen hat. Gleichzeitig steht auch fest, dass die Deutsche Nationalbibliothek noch keine Idee hat, wie sie dieses große Datenvolumen bewältigen soll.

Für den Großteil der Blogger scheint inzwischen klar zu sein, erst einmal abwarten und vorerst nichts unternehmen zu wollen. Vielen ist die Lust vergangenen, ihre Dokumente bei der Deutschen Nationalbibliothek einzureichen – und andere scheinen diese Lust noch nie verspürt zu haben. Auf jeden Fall scheint zum aktuellen Zeitpunkt keine Dringlichkeit zum Handeln zu bestehen, da noch viele Fragen ungeklärt sind.

Ein Kommentar zu “Blogger und die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen”
  1. PP-Blogsberg » Blog Archive » Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel

    [...] gut zwei Wochen hallt es durch alle Blogs. Die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek ist in Kraft getreten. Zwar weiß noch keiner so genau wie, [...]

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