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	<title>Kommentare zu: über die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen</title>
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	<description>Geld verdienen im Internet</description>
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		<title>Von: Jakob</title>
		<link>http://www.adclicks-agent.de/news/112/uber-die-verordnung-zur-pflichtablieferung-von-netzpublikationen/comment-page-1/#comment-293</link>
		<dc:creator>Jakob</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 13:25:50 +0000</pubDate>
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		<description>Die Kollegen scheinen nicht zu verstehen, dass eine Bibliothek eine grundsätzlich andere Aufgabe hat, als ein kommerzielles Angebot, und zwar soll das Kulturgut gesammelt und für die Nachwelt erhalten werden. Wenn jemand der Meinung ist, dass sein Content erhaltenswert ist, dann kann er eigentlich nichts dagegen haben, dass die Deutsche Nationalbibliothek - die übrigens von detschen Buchverlagen (sic!) zu genau diesem Zweck gegründet wurde - seine Inhalte bekommt. Ich finde die Aussage „Wer meinen Content lesen möchte, darf dies gerne tun – aber nur auf meinen Seiten.“ da etwas zu kurz gedacht. Warte einfach mal 5-10 Jahren ab, ob dann auf den eigenen Seiten der eigene Content von vor 5-10 Jahren noch immer verfügbar ist!</description>
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