Geld verdienen

Onlinewerbung Kredit für Selbständige
www.AdClicks-Agent.de

Home
  » Anmeldung
Infos, Regeln, Werbung
Impressum

· Affiliate Marketing
· Bannerwerbung
· Geld verdienen
· Partnerprogramme
· Internetmarketing
· Arbeit von zu Hause
· Geldverdienen
· Internetwerbung

· Heimarbeit
· Geld sparen
· Nebenjob
· Heimverdienst
· Nebenverdienst
· Geld anlegen
· Kredit ohne Schufa

· Banner
· Bannerdesign
· Banner erstellen
· animierte Banner
· Banner Werbung
· Bannertausch

Tipp: Finde dich reich - jetzt gleich mit der virtuellen Schatzsuche!
Finde dich reich!

« Ist Trigami noch attraktiv? Die Thematik mit dem Datenschutzhinweis »

über die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen

23. Oktober 2008 von Jochen

Vielleicht haben unsere Politiker einfach nur zu viel „Star Trek“ gesehen, als sie Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen verabschiedet haben.

Bei „Star Trek“ können nämlich mächtige Schiffscomputer auf Datenbanken zugreifen, in denen das gesamte Wissen der Menschheit gespeichert ist. Da mag sich der eine oder andere Politiker wohl gedacht haben, dass Deutschland soetwas auch gebrauchen könnte und deshalb dafür gestimmt hat, die besagte Verordnung zu verabschieden. Sie gilt ab heute und verpflichtet unter anderem auch uns Publisher, die Inhalte unserer Webprojekte bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) einzureichen.

Die positive Resonanz auf die Verordnung hält sich sehr in Grenzen, was unter anderem auf die Pflicht zurückzuführen ist, seine Inhalte einreichen zu müssen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass man die Einreichung auch noch selbst vornehmen muss.

Eine kurze Meinungsumfrage im Kollegenkreis brachte zu Tage, dass den Publisher-Kollegen gleich zwei Dinge nicht gefallen:

  • Wer für seinen Content bezahlt hat, gibt diesen nicht freiwillig her
  • Gerade bei alten Webprojekten ist der Arbeitsaufwand enorm und mit hohen Kosten verbunden

Ein Publisher sagte wortwörtlich: „Wer meinen Content lesen möchte, darf dies gerne tun – aber nur auf meinen Seiten.“

Es sieht also nicht danach aus, als ob sich da in nächster Zeit etwas tun wird – die meisten Publisher werden erst einmal abwarten und ggf. nach Lösungen suchen, um ihren Content nicht übermitteln zu müssen.

Ein Kommentar zu “über die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen”
  1. Jakob

    Die Kollegen scheinen nicht zu verstehen, dass eine Bibliothek eine grundsätzlich andere Aufgabe hat, als ein kommerzielles Angebot, und zwar soll das Kulturgut gesammelt und für die Nachwelt erhalten werden. Wenn jemand der Meinung ist, dass sein Content erhaltenswert ist, dann kann er eigentlich nichts dagegen haben, dass die Deutsche Nationalbibliothek – die übrigens von detschen Buchverlagen (sic!) zu genau diesem Zweck gegründet wurde – seine Inhalte bekommt. Ich finde die Aussage „Wer meinen Content lesen möchte, darf dies gerne tun – aber nur auf meinen Seiten.“ da etwas zu kurz gedacht. Warte einfach mal 5-10 Jahren ab, ob dann auf den eigenen Seiten der eigene Content von vor 5-10 Jahren noch immer verfügbar ist!

Einen Kommentar schreiben

Hier kostenlos zum regelmäßigen
Geld verdienen-Newsletter anmelden!
Anrede:
Vorname:
Name:
E-Mail:

PS: Ihre Email-Adresse wird nicht weitergegeben und Sie können sich jederzeit wieder abmelden!