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Der Tariflohn wird oft genug unerbittlich umkämpft

Der Tariflohn wird zwischen den Tarifparteien, also dem Arbeitgeberverband und einer entsprechenden Gewerkschaft, ausgehandelt und dann vereinbart.

Der Tariflohn ist Bestandteil des schriftlichen Tarifvertrags und ist ein Mindestlohn, der zu zahlen ist. Ein höherer Lohn kann durchaus zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt werden, In dem Tarifvertrag werden noch zusätzlich Dinge aufgenommen wie Arbeitsbedingungen, Vergütungen, Urlaub usw.

Normalerweise ist der Tarifvertrag gültig für die Mitglieder der Tarifparteien, also für Arbeitnehmer, die in der Gewerkschaft und Arbeitnehmer, die im Arbeitgeberverband Mitglied sind. Gegenüber Arbeitnehmern, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, ist der Arbeitgeber nicht an den Tarifvertrag gebunden und braucht auch nicht den Tariflohn zahlen. Es kann ein eigener Arbeitsvertrag ausgehandelt werden.

Allerdings kann mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifvertrag über die Vertragsbeteiligten hinaus erstreckt werden. Das bedeutet, dass auch ein Nichtmitglied der Gewerkschaft von einer Tariflohn-Erhöhung profitieren kann. Genauso ist es möglich, dass mit nur einem Arbeitgeber ein Tarifvertrag geschlossen wird, der so genannte Firmen- und Haustarifvertrag. Wichtig ist bei der Aushandlung des Tarifvertrags bzw. des Tariflohns, dass sich zwei gleichstarke Parteien gegenüber stehen. Verhandeln ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer oder aber auch ein betriebliches Bündnis miteinander, wird von einem Ungleichgewicht zugunsten des Arbeitgebers ausgegangen.

In Deutschland herrscht Tarifautonomie, was bedeutet, dass keiner den Tarifparteien über das Zustandkommen und Inhalt eines Tarifvertrages etwas vorschreiben oder verordnen kann, auch nicht per Gesetz. Tarifautonomie ist grundgesetzlich geschützt. Somit kann sich auch niemand einmischen, wenn es zum Arbeitskampf kommt. Ein Tarifvertrag wird befristet abgeschlossen, danach muss wieder neu verhandelt werden,

Oft genug kommen die Parteien aber nicht zu einer einvernehmlichen Lösung. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung des Tariflohns, schon allein zum Ausgleich der Teuerungsrate. Kommt es nicht zur Einigung und sind die Streikkassen der Gewerkschaften ausreichend gefüllt, kann es wegen des Tariflohns zum Arbeitskampf kommen. Mittel des Arbeitskampfes sind Streik und Aussperrung. Beides kann nicht zur Dauereinrichtung werden, daher kommt es nach einiger Zeit doch zur Einigung über den neuen Tarifvertrag und den neuen Tariflohn.

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