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wie man Sozialhilfe erhält und was wichtig istSozialhilfe sichert dem Menschen die Menschenwürde und das Dasein. Sie stellt einen Mindeststandard für den Bedürftigen dar und sichert in Lebenslagen ab.
Bei uns in Deutschland wird die Sozialhilfe auch als öffentlich- rechtliche Sozialleistung angesehen. Sie hat in unserer Gesellschaft die Funktion eines Auffangnetzes. Der Staat hat die Verpflichtung – und zwar laut verfassungsrechtlich garantiertem Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz – dem Menschen einen Mindeststandard in Bezug auf das Mensch sein und das Existieren zu gewähren und sicher zu stellen. Das wird dann bei uns auch oft als Existenzminimum bezeichnet. Anhand des jeweiligen Sozialhilferechts wird ein Mindeststandard festgelegt und dann auch auf den jeweiligen Fall bezogen, so ergeben sich dann konkrete Leistungsansprüche individuell für die jeweiligen Personen. Es gibt dazu im Gesetzbuch ein so genanntes Leitprinzip für das menschenwürdige Dasein. Im Prinzip ist die Aufgabe der Sozialhilfe ganz klar. Sie muss dem Bezugs berechtigten eine angemessene Führung des Lebens ermöglichen, die der Würde des Menschen entsprechend ist. Seit Januar 2005 ist das Sozialhilferecht ein Buch für sich, es ist eigenständig im Sozialgesetzbuch. Neben dem Arbeitslosengeld 2 teilt sich die Sozialhilfe die gesamte Absicherung des Menschen und des so genannten soziokulturellen Existenzminimums. Der Ursprung der Sozialhilfe liegt schon weit zurück. Auch wenn der Begriff stark abwich zu dem Zeitpunkt. Die Ursprünge liegen in der Krankenfürsorge und Armenfürsorge. Diese wurde damals (auch schon im Mittelalter) von der Kirche organisiert, aber auch von einzelnen Städten selbst oder von den jeweiligen Handwerksorganisationen. Die Fürsorge wurde aber immer stärker in Anspruch genommen, gerade zur Zeit der Massenarmut, so dass man gezwungen war, gewisse Regelungen zu machen. Dahinter steckte nichts anderes, als die Absicht, das gesamte Geschehen unter Kontrolle zu bringen. Da man schnell merkte, dass der Mensch an sich eine Absicherung im Hintergrund benötigte, sonst würde er revoltieren. 1961 hat dann die Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundessozialhilfegesetz das Sozialhilferecht geschaffen. Die Sozialhilfe kann grundsätzlich als Sach- Dienst- oder Geldleistung durch den Staat und die jeweilige Behörde erbracht werden. Normalerweise ist aber die Geldleistung das am häufigsten erbrachte Mittel. Zu beachten ist, dass nach dem so genannten Maßstab der Bedürftigkeit gehandelt wird. Es wird immer der gesamte Haushalt betrachtet. Dabei ist nicht zu unterscheiden, wie viel Haushaltsmitglieder miteinander verwandt sind oder nicht. Trotzdem ist bei jeder einzelnen Person individuell zu prüfen, welcher Anspruch besteht, vorausgesetzt es besteht ein Anspruch. Für den Bedarf wird ein allgemeiner Regelsatz bestimmt. Der Regelsatz ist abhängig von des Landesregierungen. Der Eckregelsatz beträgt jedoch zur Zeit 351 Euro im Monat. |
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