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Risikoversicherung als finanzielle AbsicherungDie Risikoversicherung dient in der aller ersten Line der Familienabsicherung. Doch auch bei Berufsunfähigkeit trägt diese Versicherung zur Absicherung bei.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen, die nach Ablauf einer bestimmten Vertragslaufzeit ausgezahlt werden können, wird die Prämienrückerstattung bei einer Risikoversicherung nur dann ausgezahlt, wenn der versicherte Risikofall eingetreten ist. Die Bereiche der Risikoversicherung verteilen sich auf die normale Lebensversicherung, auf Sterbegeld und auf die Berufsunfähigkeit. Jeder Arbeitnehmer muss sich bewusst machen, was passiert, wenn er plötzlich auf Grund eines Unfalles nicht mehr in seinem Beruf erwerbstätig sein kann, oder was mit seiner Familie passieren würde, wenn er unerwartet aus dem Leben scheidet. Die Risikoversicherung als spezielle Form der Lebensversicherung schützt im Todesfall mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme die Hinterbliebenen. Diese Form von Versicherung dient nicht der Kapitalanlage, sondern nur der Absicherung im Todesfall und ist dementsprechend relativ günstig. Der Versicherungsschutz für die Familie tritt sofort nach Abschluss der Risikolebensversicherung ein. Außerdem kann sie meist innerhalb einer 10 Jährigen Laufzeit und ohne Gesundheitsprüfung in eine normale Lebensversicherung umgewandelt werden. Diese Art der Risikoversicherung ist auch für die Absicherung eines Kredites geeignet. Allerdings ist das Abhängig von den Bedingungen des Kreditinstitutes. Eine Risikoversicherung ist besonders für Menschen geeignet, die Wert darauf legen, dass im Sterbefall die Familie finanziell abgesichert ist. Gerade wenn das zurückgebliebene Familienoberhaupt bislang nicht erwerbstätig ist, oder sein kann. Der Versicherer garantiert im Todesfall eine finanzielle Absicherung in Form einer Kapitalzahlung, deren Höhe bei Abschluss der Versicherung festgelegt wurde. Diese Form von Risikoversicherung kann allerdings nur bis zu einem Alter von 65 Jahren abgeschlossen werden und endet automatisch mit Ablauf des 70. Lebensjahres. Steuerlich kann diese Risikoversicherung im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Kommt es zur Kapitalauszahlung bei Todesfall, dann ist diese Summe nicht Einkommenssteuerpflichtig, sondern Erbschaftssteuerpflichtig und muss somit dem Finanzamt gemeldet werden. Um die eigene Berufstätigkeit abzusichern, lohnt es sich eine private Risikoversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Gerade wenn man bedenkt, dass jeder fünfte Erwerbstätige vor der Rente Berufsunfähig wird. Mit dem Verlust der eigenen Arbeitskraft verliert man auch sein wichtigstes finanzielles Standbein und den bis dahin erworbenen Lebensstandard. Die Risikoversicherung schützt hier und übernimmt mit zusätzlichen Zahlungen in einer Art von Rente für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit. Diese Beträge erhält man extra zur staatlichen Unterstützung im Berufsunfähigkeitsfall. |
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