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Mit dem Schuldenberater der Pleite entgehenSollte sich eine Pleite anbahnen, gilt es einen Schuldenberater aufzusuchen. Unter Umständen finden sich Möglichkeiten, die Insolvenz abzuwenden.
Wenn ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig ist, so spricht man auch von einer Pleite. Schon seit einigen Jahren ist festzustellen, dass es längst nicht nur Unternehmen treffen kann: Auch zunehmend mehr private Haushalte stehen vor dem finanziellen Ruin (meist stecken sie in der so genannte Schuldenfalle und können aufgrund der anfallenden Zinsen keine Tilgung leisten) und wissen nicht mehr, wie sie sich finanziell über Wasser halten können. Häufig dauert es nicht sehr lang und die Pleite ist nicht mehr abzuwenden – es sind zu wenig finanzielle Mittel vorhanden, um die den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Häufig stecken die Betroffenen so tief in den Schulden, dass sie eine Privatinsolvenz eingehen müssen. Diese stellt für sie die einzige Möglichkeit dar, aus dem Schlamassel wieder herauszukommen. Allerdings ist es sehr häufig so, dass sie nicht wissen, wie man eine Privatinsolvenz anstrebt. Deshalb kann allen Betroffen nur dazu geraten werden, sich an eine anerkannte Beratungsstelle, wie zum Beispiel die Schuldnerberatung oder an einen Rechtsanwalt zu wenden. Sofern das Amtsgericht den so genannten Beratungsschein bewilligt, kann die Beratung sogar kostenlos in Anspruch genommen werden. Der Berater wird die finanzielle Situation der Betroffenen analysieren und dann wie folgt vorgehen: Zunächst einmal wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden. Manchmal geben sich die Gläubiger mit einer geringen Tilgung zufrieden und sehen von der Restschuldtilgung ab. Allerdings kann diese Einigung nicht immer erzielt werden und leider ist es auch längst nicht immer so, dass die Schuldner über so viel Kapital verfügen oder dieses beschaffen können, um eine Tilgung leisten zu können. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht getroffen werden können, dann ist die Pleite beziehungsweise das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht mehr abzuwenden. In diesem Fall wird das Vermögen des Schuldners zu Geld gemacht, um damit einem Teil der Verbindlichkeiten nachzukommen. Anschließend tritt die so genannte Wohlverhaltensphase ein. Während dieser Phase muss der Schuldner einige Auflagen erfüllen: Es darf beispielsweise kein Vermögen gebildet werden und der pfändbare Teil des Einkommens wird an die Gläubiger abgeführt. Wenn die Auflagen erfüllt werden, so gilt die Wohlverhaltensphase nach einer Dauer von sechs Jahren als beendet und der ehemalige Schuldner ist finanziell wieder frei. |
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