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Ich AG – der große Schritt in die SelbständigkeitDie Ich AG bietet die Möglichkeit, der eigene Chef zu werden. Was für viele Angestellte ein Traum bleibt, ist für andere der Weg aus der Arbeitslosigkeit.
Die Ich AG bietet Arbeitslosen die Möglichkeit, sich durch eine selbstständige Tätigkeit zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Um den Arbeitslosen diesen Schritt zu erleichtern, bezuschusst der Staat die Gründung dieser Firma mit dem Existenzgründungszuschuss. Besonders interessant ist die Gründung einer solchen AG für Menschen mit handwerklichen Fähigkeiten, grundsätzlich steht es aber jeder Person mit einer Geschäftsidee frei, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Bei der Ich AG handelt es sich grundsätzlich um die Idee, Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu helfen; für die, die sich für diesen Weg entscheiden, birgt er aber auch einige Gefahren. Der Grundgedanke, der hinter dieser Maßnahme steckt, ist schnell erfasst. Statt beschäftigungslosen Personen Arbeitslosengeld auszuzahlen oder sie in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen häufig Pseudoarbeiten verrichten zu lassen, bietet man ihnen an, sich ihren eigenen Arbeitsplatz zu kreieren und ihnen dabei finanziell unter die Arme zu greifen. Und dieses unter die Arme greifen, gestaltet sich nicht ganz billig. Der Existenzgründer hat maximal drei Jahre Anspruch auf die Auszahlung eines Zuschusses, der im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten 360 Euro und im dritten 240 Euro beträgt. Diesen Zuschuss erhält der Neuunternehmer monatlich steuerfrei auf sein Konto überwiesen. So zahlt der Staat, sofern der Existenzgründer die Auszahlung über den vollen Zeitraum erhält, am Ende jedem von ihnen die Gesamtsumme von 14 400 Euro aus. Jetzt kann man argumentieren, dass sich diese Summe durchaus lohnt, wenn damit die geförderte Person endgültig aus der Arbeitslosenstatistik verschwindet. Das ist aber leider häufig nicht der Fall. Denn im Gegensatz zu Existenzgründungskrediten von Banken, die die Antragsteller erst auf Herz und Nieren prüfen, bevor sie einen Kredit gewähren, reichte bei der Arbeitsagentur lange der Nachweis eines Gewerbescheins oder die Registrierung bei der örtlichen Handelskammer um den Zuschuss gewährt zu bekommen. Viele der Gründungsideen scheiterten aber an der Realität, so dass nicht nur der bis dahin gewährte Zuschuss fort war, sondern der Betroffene auch wieder in die Arbeitslosenstatistik zurückkehrte. Seit kurzem muss dem Antrag zur Gründung einer Ich AG auch noch ein Businessplan beigelegt werden, ob dieser Schritt Abhilfe schafft, bleibt abzuwarten. |
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