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Wer seine Haftung beschränken will, kann eine GmbH gründenEin Unternehmer, der eine GmbH gründen möchte, benötigt neben einer guten Geschäftsidee auch das Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro.
Wer unternehmerisch tätig ist und dabei nicht mit seinem gesamten Vermögen haften will, der kann eine GmbH gründen. Der Sinn ergibt sich, wenn man sich anschaut, wofür die Abkürzung steht: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Genau darin liegt die Aufgabe dieser deutschen Gesellschaftsform: Die Haftung der Firma für Verbindlichkeiten, bei Schadenersatzforderungen o.ä. beschränkt sich auf das Stammkapital der GmbH. Darüber hinaus gehende Forderungen müssen nur bedient werden, wenn entsprechendes Vermögen in der Gesellschaft vorhanden ist. Damit ist der wesentliche Vorteil einer GmbH-Gründung gegenüber anderen Rechtsformen wie etwa der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz: GbR, beschrieben. Während bei der GbR nämlich jeder Gesellschafter unbegrenzt haften muss, bleiben private Vermögenswerte bei einer Insolvenz der GmbH in der Regel verschont. Deshalb wollen auch viele Einzelunternehmer eine GmbH gründen, wenn ihr Geschäft eine bestimmte Größenordnung erreicht hat. Der Hauptgrund dafür, dass vor allem viele kleinere Unternehmen diesen Schritt nicht gehen können, liegt in der Höhe des erforderlichen Stammkapitals. Bei der Gründung müssen gegenüber dem Notar mindestens 25.000 Euro nachgewiesen werden. Höhere Summen sind ebenfalls möglich, werden jedoch in den meisten Fällen nicht gewünscht. Das Stammkapital muss entweder als Geld auf dem Konto vorhanden sein oder in Form von Sachwerten nachweisbar sein. Wollen zwei oder mehr Gesellschafter eine GmbH gründen, reichen auch 12.500 Euro auf dem Firmenkonto. Für die andere Hälfte der Summe müssen allerdings von einem oder mehreren Eigentümern entsprechende Sicherheiten vorgelegt werden. Wer eine GmbH gründen möchte, benötigt dazu in der Regel die Hilfe eines Anwalts, der den Gesellschaftsvertrag formuliert. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Personen die Firma gemeinsam gründen wollen. Möglich sind aber ebenso Gründungen eines einzelnen Unternehmers, so genannte Ein-Mann-GmbHs. Ihre Rechtskraft erlangt die Firma durch die Eintragung beim Handelsregister. Zwischen der Anmeldung und der erfolgten Eintragung können in Deutschland allerdings schon mal einige Wochen oder gar Monate vergehen. Während dieser Zeit greift der Haftungsschutz noch nicht. Man sollte deshalb möglichst die GmbH gründen, bevor man geschäftlich aktiv wird. |
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