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Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist Ihr sicheres NetzDie Berufsunfähigkeitsversicherung greift ein, wenn Krankheit oder ein schwerer Unfall die Berufsausübung unmöglich macht oder extrem erschwert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in ihrer Bedeutung oft genug stark unterschätzt, weil auch immer wieder das Risiko unterschätzt wird, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Inzwischen kann jeder vierte Berufstätige aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll bis ins Rentenalter berufstätig sein und arbeiten. Nicht immer sind Unfälle der Grund, welcher durch eine Unfallversicherung abgedeckt sein würde. Krankheiten, deren Ursache nicht in einem Unfall zu suchen ist, werden nicht abgedeckt. Es kann dadurch zu finanziellen Einbußen und Problemen kommen, die durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefangen und abgemildert werden können, damit der vorherige Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann. Tritt der Ernstfall ein, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherten, wenn er eben den vereinbarten Beruf aus gesundheitlichen Gründen egal ob physischer oder psychischer Art nicht mehr ausüben kann. Zwar gibt es noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, aber seit der Rentenreform 2001 gibt es diese Rente nicht mehr für jene, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Stattdessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, die für die Betroffenen zu einer großen Versorgungslücke führen kann. Das Problem liegt in der Abhängigkeit der Rentenhöhe zur noch vorhandenen Fähigkeit stundenweise zu arbeiten. Kann noch bis drei Stunden täglich gearbeitet werden, werden maximal 38 Prozent des letzten Bruttogehaltes ausgezahlt. Sind noch 3 bis 6 Stunden Arbeit möglich, werden maximal 19 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Kann noch mehr als 6 Stunden gearbeitet werden, wird gar nichts mehr gezahlt. Außerdem ist man verpflichtet, jede andere noch mögliche Tätigkeit anzunehmen, auch wenn sie nicht den beruflichen Qualifikationen entspricht. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für Menschen mit körperlich belastenden Berufen sinnvoll, auch Beamte, Ärzte oder kaufmännische Angestellte können berufunfähig werden. Berufsanfänger haben im Übrigen während der ersten fünf Jahre ihrer Berufstätigkeit grundsätzlich keine gesetzliche Absicherung, würden also noch nicht einmal die Erwerbsminderungsrente bekommen. Auch Selbständige oder Nicht-Erwerbstätige genießen keinen Versicherungsschutz und sollten sich privat absichern. Selbst Hausfrauen bzw. –männer sollten sich Gedanken zur Berufsunfähigkeitsversicherung machen, da hier das Risiko, dass die Arbeitskraft verloren geht, nicht unerheblich ist. |
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