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was Sie als Privatanleger über die Abgeltungssteuer wissen müssen

Was die Abgeltungssteuer betrifft, wird häufig übertrieben. Das Thema ist völlig unkompliziert und einfach zu verstehen. Hier finden Sie alle Infos.

Wenn es um das Thema Geldanlage geht, dann wird schon fast zwangsläufig über die Abgeltungssteuer gesprochen. Immerhin handelt es sich hierbei um eine Steuer, die explizit geschaffen wurde, um Kapitalerträge zu besteuern. Die Einführung der Abgeltungssteuer wurde aus unterschiedlichen Gründen vorgenommen. Einer der Hauptgründe war es, die Besteuerung zu vereinfachen und gleichzeitig die Steuereinnahmen zu sichern. Bevor die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, verhielt es sich nämlich so, dass Kapitalerträge erste besteuert werden konnten, nachdem der Privatanleger seine Steuererklärung eingereicht hatte. Bei der Abgeltungssteuer verhält es sich hingegen so, dass der Steuerbetrag unmittelbar an das Finanzamt abgeführt wird, sobald der Ertrag entstanden und dem Anleger gutgeschrieben wurde.

Es gibt sehr viele Privatanleger, die die Abgeltungssteuer als vergleichsweise negativ einstufen. Grund ist in erster Linie die sofortige Abführung von Erträgen. Verkauft beispielsweise ein Anleger seine Aktien mit Gewinn, so wird die Steuer unmittelbar vom Broker oder der Bank an den Fiskus abgeführt – lediglich der Differenzbetrag wird dem Anleger gutgeschrieben. Für den Anleger bedeutet dies, nicht mit seinem vollständigen Gewinn weiterspekulieren beziehungsweise investieren zu können, was zu einer Schmälerung der Rendite führen kann.

Auf der anderen Seite verhält es sich so, dass die Abgeltungssteuer auch immense Vorteile birgt. Beim alten Besteuerungssystem wurden Kapitalerträge völlig anders besteuert. Damals wurde der Steuersatz des Privatanlegers herangezogen, um die Höhe der Kapitalertragssteuer festsetzen zu können. Für die meisten Anleger bedeutete dies, wesentlich höhere Steuern zahlen zu müssen – immerhin gibt es nur vergleichsweise weniger Anleger, deren Steuersatz unterhalb des Abgeltungssteuersatzes von 25 Prozent liegt. Somit kommen viele Anleger günstiger davon und können ihre Kapitalerträge besser auskosten. Und sollte es einmal so sein, dass der Steuersatz eines Anlegers unterhalb der 25 Prozent liegt, so ist er dazu berechtigt, dies über die Steuererklärung mitzuteilen und sich den Differenzbetrag beziehungsweise die zu viel bezahlte Steuer zurückerstatten zu lassen.

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, das Kapitalerträge von Anlagen, die noch vor dem 1. Januar 2009 getätigt wurden, nach altem Recht besteuert werden beziehungsweise steuerfrei sind, sofern die damalige Spekulationsfrist von 12 Monaten verstrichen ist. Hierzu zählen allerdings nur Spekulationsgewinnen – Dividenden und ähnlich Erträge müssen konventionell versteuert werden.

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